Vermittlung von Tagesmüttern & Tagesvätern
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Allgemeiner Sozialer Dienst des LK Peine
Themenabende12.03.2012 - 19:00
Allgemeiner Sozialer Dienst  des Jugendamtes LK Peine ...

Wissenswertes Eltern



1. Grundlagen für die Entscheidung zur Betreuung durch eine Tagesmutter

Als Eltern haben Sie bei der Kinderbetreuung die Wahl, ob Sie Ihr Kind in einer Kindertagesstätte, Krippe oder in der Kindertagespflege, also von einer Tagesmutter, betreuen lassen möchten. Sie wählen die Betreuungsform, die Ihren Bedürfnissen am besten entspricht.

 

Die Kindertagespflege hat lange Zeit ein Schattendasein geführt. Privat organisierte Kinderbetreuung hat es zwar schon immer gegeben, aber erst seit einigen Jahren ist sie als gesetzlich gleichwertige Betreuungsform neben der Betreuung in Kita oder Krippe anerkannt.

 

Mit seinen Richtlinien zur Kindertagespflege hat der Landkreis Peine zum 01.10.2009 den Weg bereitet, die Kindertagespflege als gleichrangiges Kinderbetreuungsangebot auszubauen.

Ein wesentlicher Aspekt liegt hierbei auf der finanziellen Gleichrangigkeit. Das bedeutet, dass Sie im Landkreis Peine für die Betreuung in der Tagespflege nicht mehr zahlen müssen, als für eine Betreuung in einer Kindertageseinrichtung.

Näheres hierzu erfahren Sie unter Punkt 3 "Welche Kosten können entstehen?"

 

Dabei kann die Betreuung durch eine Tagesmutter vieles bieten, was den Wünschen der Eltern entgegenkommt.

Die Betreuung durch eine Tagesmutter stellt eine flexible, individuelle und genau auf die eigenen Bedürfnisse angepasste Kinderbetreuung sicher und ermöglicht den Eltern so die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

 

Die Betreuung von Tageskindern stellt auch besondere Anforderungen an die betreuenden Personen, deshalb wird die Eignung aller Tagesmütter und die Wohnung derjenigen, die im eigenen Haushalt betreuen, von uns geprüft.

Außerdem sind alle Tagesmütter seit dem 01.10.2009 verpflichtet, an mindestens zwei Fortbildungen jährlich teilzunehmen und alle 3 Jahre die Inhalte der Erste-Hilfe-am-Kind aufzufrischen. Als Nachweis Ihrer Qualifikation hat jede Tagespflegeperson von uns einen Qualitätspass Kindertagespflege erhalten. Lassen Sie sich dieses Dokument von Ihrer Tagesmutter zeigen.

 

Wir möchten Ihnen im folgenden eine Übersicht zu den wichtigsten Fragen „rund um das Thema Kindertagespflege“ geben.

 

Bei weiteren Fragen und natürlich der Vermittlung einer für Sie geeigneten Tagesmutter sind wir Ihnen gern behilflich.

 

1.1. Formen der Kindertagespflege

Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform im familiennahen Umfeld. Sie ist gleichrangig mit der Betreuung in einer Kindertagesstätte bzw. Krippe. Die Eltern können zwischen den verschiedenen Betreuungsformen diejenige auswählen, die ihren Bedürfnissen am besten entspricht. Die Kindertagespflege ist in drei Formen möglich – für alle drei Formen werden Zuschüsse vom Jugendamt des Landkreises Peine gewährt, wenn die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Zuschüsse sind jeweils von den Eltern zu beantragen.

 

1.1.1 Kindertagespflege im Haushalt der Eltern

Hier werden die Kinder im Haushalt der Eltern betreut. Dabei dürfen auch mehrere Kinder aus diesem Haushalt betreut werden. Eine Pflegeerlaubnis ist für diese Tätigkeit nicht erforderlich. Die Tagesmutter ist von den Eltern weisungsabhängig, daher ist die Tagesmutter zumeist bei den Eltern angestellt. Die Eltern sind Arbeitgeber. Die Tagesmutter, die im Haushalt der Eltern tätig ist, wird als „Kinderfrau“ bezeichnet.

 

1.1.2 Kindertagespflege im Haushalt der Tagesmutter

Hier wird das Kind im Haushalt der Tagesmutter betreut. Dabei dürfen bis zu fünf Kinder gleichzeitig betreut werden. Für diese Art der Betreuung ist eine Pflegeerlaubnis, ausgestellt vom Familien- und Kinder Servicebüro (FKSB), erforderlich.

 

1.1.3 Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen

Die Betreuung kann - außer im Haushalt der Eltern oder im Haushalt der Tagesmutter - auch in anderen geeigneten Räumen erfolgen.

 

1.1.4 Die besondere Form der Tagesgroßpflegestelle

Als Tagesgroßpflege wird bezeichnet, wenn mehreren Tagesmüttern eine Genehmigung zur gemeinschaftlichen Betreuung von mehr als fünf Kindern erteilt wird.

 

1.2. Worauf ist bei der Auswahl einer Tagesmutter zu achten

Sie sollten rechtzeitig, bevor Sie wieder berufstätig werden mit der Suche nach einer Tagesmutter beginnen und sich über eine zu Ihnen und Ihrem Kind passende Tagesmutter informieren. Die Entscheidung für eine bestimmte Tagesmutter hängt zunächst sicherlich vom persönlichen Eindruck ab.


In der Anlage befindet sich die „Anforderungsliste Tagesmutter“ sowie ein „Leitfaden für das ausführliche Gespräch mit der Tagesmutter“. Diese Unterlagen können Ihnen bei der Suche und Auswahl helfen.

Haben Sie eine Tagesmutter gefunden sollten Sie Ihr Kind in einer Eingewöhnungs- und Kontaktphase an die neue Bezugsperson gewöhnen. Ihr Kind muss eine stabile Beziehung zur Tagesmutter aufbauen.

 

 

2. Der arbeitsrechtliche Status von Tagesmüttern

Eine Tagesmutter kann selbstständig oder angestellt tätig sein. Bedeutsam für die Abgrenzung ist die Art der Tätigkeit.

 

Die vom Familien- und Kinderservicebüro vermittelten Tagesmütter sind in der Regel selbstständig tätig, da meist Kinder verschiedener Eltern im Haushalt der Tagesmutter oder in anderen kindgerechten Räumen eigenverantwortlich betreut werden.

 

Wenn die Tagesmutter die Kinder im Haushalt der Eltern betreut, ist sie in der Regel Arbeitnehmerin (Kinderfrau), die Eltern sind Arbeitgeber.

Für die Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig. Bei Fragen können sich dort sowohl die Eltern als auch die Tagesmütter informieren (Servicetelefon 0800- 3331919).

 

2.1 Kindertagespflege als haushaltsnaher Minijob

Das Gesetz zu Minijobs zielt darauf ab, alle Tätigkeiten im Haushaltsbereich mit möglichst wenig Bürokratie zu belasten und finanziell zu erleichtern. Falls Sie mit der Kindertagespflege einen Minijob schaffen, begründen Sie ein Beschäftigungsverhältnis und werden somit zum Arbeitgeber.

Bei einem Verdienst bis zu 400 € monatlich muss die Tagesmutter weder Steuern noch Sozialabgaben leisten. Die Eltern zahlen als Arbeitgeber Pauschalabgaben von 12 % des Verdienstes (5% zur gesetzlichen Rentenversicherung, 5% zur gesetzlichen Krankenversicherung, 2% Pauschsteuer) sowie den Beitrag für die Unfallversicherung. Die Tagesmutter muss bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Weitere Einzelheiten erfahren Sie auch über die Bundesknappschaft (www.minijob-zentrale.de)

 

2.2 Sozialversicherungspflicht für Tagesmütter

Die Tagesmutter ist verpflichtet, sich zu informieren und bei den entsprechenden Versicherungsträgern anzumelden. Nur bei abhängig beschäftigten Tagesmüttern müssen die Arbeitgeber – also die Eltern - Beiträge zahlen. Dies sind Beiträge zur

 

-Arbeitslosenversicherung

(Eine abhängig beschäftigte Tagesmutter muss Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung entrichten. Arbeitgeber und Arbeitnehmer – also Eltern und Tagesmutter – zahlen jeweils die Hälfte des Beitragssatzes)

 

-und Unfallversicherung

(Eine Unfallversicherung schützt eine Tagesmutter vor den Folgen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Versichert sind als Arbeitsunfall auch die Fahrten im Rahmen der Tätigkeit als Tagesmutter.

Tagesmütter, die in einem angestellten Arbeitsverhältnis arbeiten, müssen durch den Arbeitgeber, also die Eltern, bei der Landesunfallkasse (Braunschweiger Gemeinde- Unfallversicherungsverband, Berliner Platz 1 c, 38102 Braunschweig, 0531-273740) versichert werden. Der Beitrag (Jahrespauschalbetrag ca. 25,-€) ist allein vom Arbeitgeber zu zahlen.)


 

3. Welche Kosten können entstehen

Mit seinen Richtlinien zur Kindertagespflege hat der Landkreis Peine zum 01.10.2009 den Weg bereitet, die Kindertagespflege als gleichrangiges Kinderbetreuungsangebot auszubauen.

Ein wesentlicher Aspekt liegt hierbei auf der finanziellen Gleichrangigkeit. Das bedeutet, dass Sie im Landkreis Peine für die Betreuung in der Tagespflege nicht mehr zahlen müssen, als für eine Betreuung in einer Kindertageseinrichtung.

 

Grundsätzlich setzen alle Tagesmütter als Selbstständige Ihren Stundensatz eigenständig fest. Sieser kann, je nach Angebot und Nachfrage, zwischen 3,00 € und 7,00 € pro Stunde betragen. Entscheidend dabei ist, welche Leistungen in dieser Vergütung enthalten sind, beispielsweise die Verpflegung des Kindes.

Der Tagesmütter Bundesverband für Kinderbetreuung in Tagespflege schlägt eine Vergütung von 5,50 € pro Stunde und Kind vor. Darin sind alle Kosten enthalten, auch die Kosten für die Ernährung des Tageskindes und die Sozialversicherungsbeiträge für die Tagesmutter.

 

Sie können einen Zuschuss zu den Tagespflegekosten beim amilien- und Kinderservicebüro beantragen. Die Gewährung des Zuschusses ist einkommensabhängig. Der Zuschuss wird direkt an die Tagesmutter gezahlt.  

 

Es werden je Kind und Stunde folgende Sätze gezahlt:

 

     a) bei Betreuung durch eine qualifizierte Tagesmutter:

         4,00 Euro

 

     b) bei Betreuung durch eine von den Eltern vorgeschlagene Betreuungsperson, deren Eignung vom Familien-         und Kinderservicebüro überprüft und festgestellt worden ist:

         2,60 Euro

 

Die Bezuschussung erfolgt als pauschalierte Zahlung auf der Grundlage der in der "Vereinbarung zur Kindertagespflege" angebebenen wöchentlichen Betreuungsstundenzahl. Diese Betreuungsstundenzahl wird mit dem Stundensatz der Tagespflegeperson multipliziert und auf 4,33 Wochen berechnet.

 

Von Ihnen wird ggf. ein Kostenbeitrag erhoben, mit welchem Sie sich an den Kosten für die Tagespflege beteiligen. Die Höhe des Kostenbeitrages wird vom Familien- und Kinderservicebüro festgesetzt. Sie richtet sich nach der tatsächlichen Betreuungszeit und orientiert sich an den in Ihrer Wohnortgemeinde festgelegten Kostenbeiträgen für die Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen.

 

Antragsunterlagen erhalten Sie im Familien- und Kinderservicebüro.


4. Welche steuerlichen Vergünstigungen können geltend gemacht werden

Wenn Sie berufstätig sind, können Sie Ihre Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen. Für die Berücksichtigung der Kinderbetreuungskosten gelten folgende Voraussetzungen:

  • Eltern sind berufstätig (ein „Mini-Job“ reicht nicht aus) oder
  • Eltern sind in Ausbildung oder
  • Eltern sind krank oder behindert.

Auch die Kosten für eine Tagesmutter, die als „Mini-Jobberin“ angestellt ist, sind für berufstätige Eltern von der Steuer absetzbar.

Für die Erstellung Ihrer Steuererklärung ist zu berücksichtigen:

  • Welche Kinderbetreuungskosten lassen sich in der Einkommensteuererklärung anrechnen?
  • Haben sich Änderungen ergeben (Nachfrage beim Finanzamt oder Steuerberater/in)?
  • Liegen die einzureichenden Belege vor, z.B. Rechnungen der Tagesmutter?

Bei einer Zuwendung durch Ihren Arbeitgeber sollte geklärt werden, welche Steuervergünstigungen für die Kinderbetreuungskosten möglich sind. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber direkt an. Gehalts-Extras zur Kinderbetreuung sind komplett abgabenfrei; so spart auch der Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer hat die Verwendung durch Originalbelege nachzuweisen, die der Arbeitgeber mit den Lohnunterlagen aufbewahren muss.

 


5. Die Aufsichtspflicht

Kinder sind nicht verantwortlich, wenn sie einer dritten Person, einer Sache oder sich selbst einen Schaden zufügen, solange sie unter sieben Jahre alt sind. Daraus ergibt sich, dass Kinder unter sieben Jahren aufsichtsbedürftig sind. Zur Führung der Aufsicht sind in den meisten Fällen die Eltern verpflichtet. Allerdings können sie diese Aufsichtspflicht an andere Personen, z. B. die Tagesmütter, übertragen.

 

5.1 Übernahme der Aufsichtspflicht durch die Tagesmutter

Sie als Eltern übertragen Ihre Aufsichtspflicht über das Kind für die Betreuungszeit an die Tagesmütter. Die Aufsichtspflicht besteht auch ohne schriftlichen Vertrag, sobald die Betreuung eines minderjährigen Kindes übernommen wird.

 

Dies beinhaltet die Aufsicht über alle Umstände einer unmittelbaren Situation – z.B. ob ein Ort oder ein Gegenstand, mit dem das Tageskind spielt, sicher und ungefährlich für das Kind ist. Und sogar noch weiter, die Tagesmutter muss das Kind einschätzen und dabei dessen Gefahrenbewusstsein oder seine Ängstlichkeit mit einbeziehen.

Verursacht ein Tageskind einen Schaden, weil die Tagesmutter ihre Aufsichtspflicht verletzt hat, dann muss sie für diesen Schaden aufkommen.

 

5.2 Versicherungsschutz bei Unfällen

Eine Unfallversicherung für Ihr Kind schützt vor den Folgen von Unfällen. Die vom Familien- und Kinderservicebüro vermittelten Tagesmütter besitzen eine Pflegeerlaubnis. Dies ist Voraussetzung, damit für Ihr Kind ein gesetzlicher Versicherungsschutz besteht.

 

 

6. Datenschutz und Schweigepflicht

Vor und bei der Betreuung von Tageskindern müssen Informationen ausgetauscht werden – zwischen Eltern und Tagesmutter oder zwischen Eltern und Jugendamt bzgl. des beantragten Zuschusses zur Kindertagespflege.

Diese Informationen und Daten müssen geschützt werden.

Laut Sozialgesetzbuch (§ 65 Abs. 1 SGB VIII) verpflichtet sich die Tagesmutter hinsichtlich der ihr anvertrauten Informationen über die Lebensumstände und persönlichen Daten der Tageskinder zur Geheimhaltung bzw. Verschwiegenheit.

Es ist ratsam, diese Verschwiegenheit zwischen Eltern und Tagesmutter schriftlich festzuhalten. Sie finden einen Vorschlag hierzu in dem von uns empfohlenen Betreuungsvertrag.


 

7. Der Betreuungsvertrag

Um eine zuverlässige und verbindliche Vereinbarung zwischen Ihnen und der Tagesmutter zu treffen, empfehlen wir Ihnen einen schriftlichen Betreuungsvertrag abzuschließen, wenn die Tagesmutter selbstständig tätig ist. Ein Betreuungsvertrag regelt die Verabredungen, die zwischen Ihnen und der Tagesmutter getroffen werden. Mit einem schriftlichen Vertrag sind Sie dabei in jedem Fall besser abgesichert, als nur mit mündlichen Absprachen. Folgende Punkte sollten angesprochen werden:

  • Art und Umfang der Betreuung
  • Zeitraum und Ort der Betreuung
  • Vergütung
  • Zahlungsmodalitäten
  • Urlaubs- und Krankheitsregelung
  • Haftpflicht
  • Arztbesuche und akute Krankheiten des Kindes
  • Schweigepflicht
  • Beendigung des Betreuungsverhältnisses

Einen Betreuungsvertrag können Sie bei uns im Kinder- und Familienservicebüro erhalten.

 

Achtung: Es handelt sich hierbei um eine rein privatrechtliche Vereinbarung, aus welcher sich keine Ansprüche (z.B. Kostenübernahme) gegenüber dem Familien- und Kinderservicebüro oder dem Jugendamt des Landkreises Peine ergeben.

 

Falls die Tagesmutter bei Ihnen angestellt wird, muss ein Arbeitsvertrag geschlossen werden.

 

 


8. Leitfaden für das ausführliche Gespräch mit der Tagesmutter

 

Dieser Leitfaden enthält alle Fragen, die für die Auswahl der geeigneten Tagesmutter von Interesse sein könnten. Sie können diese Liste natürlich nach Wunsch ergänzen oder auch einzelne Fragen weglassen, die vielleicht schon vorher beantwortet wurden.

 

Diesen Leitfaden finden Sie auch als Dokument zum ausdrucken in unserer Downloadsektion

 

Fragen zur Person

  • Wie alt sind Sie?
  • Bei nicht Deutschen: Aus welchem Land kommen Sie, wo wurden Sie geboren?
  • Welche Personen leben in diesem Haushalt (Ehemann, Kinder)? Zu welchen Zeiten sind sie anwesend?
  • Haben Sie eine Berufsausbildung, welche?
  • In welchem Beruf haben Sie gearbeitet?

 

Zur Tätigkeit als Tagesmutter

  • Seit wann arbeiten Sie als Tagesmutter?
  • Warum haben Sie sich entschlossen als Tagesmutter zu arbeiten?
  • Haben Sie eine Weiterbildung für Tagesmütter oder andere Kurse (z.B. Erste Hilfe) besucht oder würden Sie dies Tun?
  • Wie viele Kinder betreuen Sie derzeit: wie alt, zu welchen Zeiten, wie viele Kinder würden Sie maximal betreuen?
  • Haben Sie eine Pflegeerlaubnis vom Familien- und Kinderservicebüro?
  • Wie lange möchten Sie voraussichtlich als Tagesmutter arbeiten, gibt es zeitliche Begrenzungen?

 

Haushalt / Familie der Tagesmutter

  • Worauf legen Sie bei der Erziehung von Kindern besonderen Wert?
  • Wird in Ihrem Haushalt geraucht?
  • Wie ist der Umgang mit Fernsehen?
  • Wie ist der Umgang mit Süßigkeiten?
  • Welche Ernährung bevorzugen Sie?
  • Haben Sie Haustier? Welche?
  • Welche Vorlieben, Interessen und Hobbys gibt es in Ihrer Familie?
  • Gibt es Besonderheiten bei Ihnen oder in Ihrer Familie?

 

Zur geplanten Betreuung

  • Welche Spielmaterialien haben Sie, für welche Altersstufe?
  • Welche Aktivitäten bieten Sie an? (Spiele, Basteln, Backen etc.)
  • Machen Sie mit den Kindern Ausflüge?
  • Feiern Sie die Geburtstage Ihrer Tageskinder?
  • Gehen Sie regelmäßig mit den Kindern ins Freie?
  • Gibt es Dinge, die ein Tageskind bei Ihnen nicht darf? Welche?
  • Worauf legen Sie bei der Betreuung / Erziehung der Tageskinder wert?
  • Wie wichtig ist Ihnen Ordnung Müssen die Tageskinder bei Ihnen aufräumen?
  • Können Sie eine Vertretung anbieten, wenn Sie Urlaub haben oder krank sind?

 

Rechtliche / Finanzielle Voraussetzungen

  • Welche Versicherungen haben Sie für Ihre Tätigkeit als Tagesmutter (Haftpflichtversicherung erweitert für den Fall der Aufsichtspflichtverletzung / Unfallversicherung)?
  • Auf welcher Basis arbeiten Sie (öffentlich gefördert über das Jugendamt, selbstständig auf Honorarbasis, Minijob, Festanstellung)?
  • Für Privatzahler: Welchen Stundensatz verlangen Sie?
  • Haben Sie noch andere Beschäftigungen oder Nebenjobs? Wenn ja, in welchem Umfang?

 

Kommunikation mit den Eltern

  • Wie stellen Sie sich Ihre Beziehung zu den Eltern vor?
  • Wie gehen Sie mit Konflikten mit Eltern um?

Anforderungsliste Tagesmutter

Im Downloadbereich haben wir für Sie eine Auflistung aller wichtigen Fragen bereitgestellt, die sich bei der Suche nach einer Tagesmutter ergeben. Das Dokument als PDF finden Sie auch unter diesem Link.

 

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