Vermittlung von Tagesmüttern & Tagesvätern
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Allgemeiner Sozialer Dienst des LK Peine
Themenabende12.03.2012 - 19:00
Allgemeiner Sozialer Dienst  des Jugendamtes LK Peine ...

Tagespflege

Das Jugendamt des Landkreises Peine gewährt unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse zu den Kinderbetreuungskosten in der Tagespflege.

 

Die Gewährung des Zuschusses ist einkommensabhängig.

 

Einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses finden Sie im Downloadbereich.

 

Den ausgefüllten Antrag sowie die erforderlichen Unterlagen (sind im Antrag genannt) können Sie im Familien- und Kinderservicebüro oder direkt beim Jugendamt des Landkreises Peine einreichen. Die Entgeldabrechnung kann frühestens mit dem Tag beginnen, an dem alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Die Leistung wird gewährt ab Antragstellung. 

Nähere Informationen geben Ihnen die Richtlinie zur Kindertagespflege im Landkreis Peine für die öffentlich finanzierte Kindertagespflege beim Jugendamt des Landkreises Peine.


Bei konkreten Fragen zur Entgeldabrechnung wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Sachbearbeiterin im Jugendamt:

Frau Helbsing,   Tel: 05171-4012290

 

Noch ein Hinweis:

Der Stundenlohn einer Tagesmutter/eines Tagesvaters ist frei verhandelbar und nicht an einen evtl. gewährten Zuschuss gebunden.

Eltern und Tagespflegeperson vereinbaren, ob ggf. eine zusätzliche Zuzahlung der Eltern geleistet werden soll. Dies sollte in einem Betreuungsvertrag geregelt sein.

 

Über den extra zu zahlenden Betrag stellt Ihnen die Tagesmutter eine Rechnung aus, welche Sie bei Ihrer Steuererklärung geltend machen können.

Weitere steuerliche Hinweise zu Kinderbetreuungskosten finden sie hier.

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