Tagesmutter werden
Wie
werde ich Tagespflegeperson?
Sie haben Freude und vielleicht auch schon Erfahrung im Umgang mit Kindern und möchten gern Kinder betreuen?
Melden Sie sich persönlich oder telefonisch bei uns, und wir geben Ihnen in einem ersten Gespräch Informationen zu den Voraussetzungen, zur Qualifizierung, zur Pflegeerlaubnis und allen Ihren Fragen zu diesem Thema.
Die wichtigsten Informationen haben wir hier bereits für Sie zusammengestellt:
Mit der Neufassung des § 43 SGB VIII seit dem 01. Oktober 2005 hat der Gesetzgeber festgelegt, dass jeder, der Kinder außerhalb ihrer Wohnung in anderen Räumen während des Tages:
- mehr als 15 Stunden wöchentlich
- gegen Entgelt
- länger als drei Monate
betreuen will, eine Pflegeerlaubnis benötigt.
Die Pflegeerlaubnis wird vom Familien- und Kinderservicebüro auf Basis einer Eignungsprüfung erteilt. Die Erlaubnis befugt zur Betreuung von bis zu fünf fremden Kindern gleichzeitig. Sie ist auf fünf Jahre befristet.
Kinderbetreuung in Tagespflege stellt besondere Anforderungen an die betreuenden Personen und ihre Familien. Kinder unterscheiden sich in ihren Entwicklungsphasen sowie Bedürfnissen und sie kommen aus unterschiedlichsten Familienstrukturen.
Die Berücksichtigung dieser Aspekte und eine erziehungspartnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Eltern erfordert Fähigkeiten, die nicht selbstverständlich sind. Darum wird die Eignung aller Tagesmütter ebenso wie die Wohnung derjenigen, die im eigenen Haushalt betreuen wollen, geprüft.
Bei der Prüfung der Eignung sind die in § 23 Abs. 3 und § 43 Abs. 2 SGB VIII genannten Kriterien entscheidend. Als Grundvoraussetzungen gelten:
- eigene Motivation zur Betreuung, Bildung und Erziehung
- Erfahrung und Freude im Umgang mit Kindern
- Liebevoller Kontakt mit Kindern und Verzicht auf körperliche und seelische Gewaltanwendung
- Persönliche Merkmale (physische und psychische Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Organisationsfähigkeit, Kooperationsfähigkeit und Ausgeglichenheit)
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit mir anderen Tagespflegepersonen
Die Tagesmutter soll außerdem über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen.
Hierzu gehören:
- Ausreichend Platz für Spielmöglichkeiten
- Geeignete Spiel- und Beschäftigungsmaterialien
- Unfallverhütende und gute hygienische Verhältnisse
- Insbesondere für Kleinkinder eine Schlafmöglichkeit
- Möglichkeit des Spielens und Erlebens in der Natur, im Garten, im nahem Wald oder Spielplatz.
Um all die genannten Voraussetzungen prüfen zu können, möchten wir Sie in einem persönlichen Gespräch kennenlernen, machen einen Hausbesuch bei Ihnen und bitten um Abgabe der folgenden Unterlagen:
- Bewerbungsbogen für Tagespflegepersonen
- Tabellarischer Lebenslauf
- Polizeiliches Führungszeugnis aller volljährigen Familienmitglieder, die in Ihrem Haushalt leben(stellt Ihnen kostenlos Ihre Gemeindeverwaltung aus)
- Ärztliche Bescheinigung über psychische und physische Belastbarkeit
- Beglaubigte Kopie des Schulabschlusszeugnisses
Falls Sie eine abgeschlossene pädagogische Ausbildung, z. b. als Sozialassistentin, Erzieherin, Kinderpflegerin oder Kinderkrankenschwester haben, können Sie nach der Eignungsprüfung als Tagespflegeperson anerkannt werden und erhalten von uns die Pflegeerlaubnis.
Falls Sie keine entsprechende Ausbildung haben oder ähnliche Qualifizierungen nachweisen können, bieten wir Ihnen einen Qualifizierungslehrgang „Basisqualifizierung für Tagesmütter“an.
Nach erfolgreichem Abschluss des Qualifizierungslehrganges erhalten Sie von uns die Pflegeerlaubnis und wir nehmen Sie mit den von Ihnen genannten Betreuungsangeboten in unsere Vermittlungsdatenbank auf und Sie können sich in der Kinder Betreungsbörse (Internet) registrieren.
Nach Eingang von Elternanfragen, die Ihrem Betreuungsprofil entsprechen, geben wir ihren Namen und Ihre Telefonnummer an die Eltern weiter, damit sie sich mit Ihnen in Verbindung setzen können.
